Theoretische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege

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Übersicht über die theoretische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege nach Ausbildungsstunden gemäß dem Krankenpflegegesetz vom 16.07.2003 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 10.11.2003:

1

Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften

950 Stunden

2

Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin

500 Stunden

3

Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften

300 Stunden

4

Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft

150 Stunden

+

5

Zur Verteilung auf die Bereiche
1- 4

400 Stunden

=

2.300 Stunden

Im Rahmen des Unterrichts entfallen 500 Stunden auf die Differenzierungsphase in Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung beendet.