Donnerstag, 26.02.2015

Seminar: Wissenswertes zur Patientenverfügung

Süchteln. Was genau ist eine Patientenverfügung? Was muss darin stehen? Wer muss darüber informiert werden? Wo sollte sie aufbewahrt werden? Müssen bestimmte Formalien erfüllt werden? Diese und viele weitere Fragen beantworten Spezialisten des Süchtelner St. Irmgardis-Krankenhauses Patienten und anderen Interessierten am 26. Februar ab 18 Uhr im Josefshaus.

 

„Das Thema Patientenverfügung geht alle an, denn keiner weiß, in welcher Situation er sich einmal befinden kann. Aber es gibt viele Unsicherheiten, konkretes Wissen fehlt. Dem wollen wir mit diesem Abend entgegen wirken“, so Ottmar Köck, Geschäftsführer des St. Irmgardis-Krankenhauses. Das Süchtelner Haus ist eine Einrichtung der St. Franziskus-Stiftung Münster.

 

Konkrete Hinweise

Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Patienten-Seminars beleuchten Hanns Peter Klasen, Chefarzt Geriatrie, und Reiner Rohde vom Ethik-Komitee (Amtsgerichtsdirektor a.D.) Patientenverfügungen von allen Seiten.

 

„Reicht ein Zettel im Portemonnaie oder gar eine Tätowierung mit dem Hinweis ‘Nicht reanimieren‘ als verbindliche Erklärung einer Patienten-verfügung? Und welche Folgen hätte das, beispielsweise in der Erstversorgung nach einem Unfall? Diese und ähnliche Fragen begegnen mir im beruflichen Alltag ständig. Mit der Veranstaltung möchten wir einfach für Aufklärung sorgen“, beschreibt Hanns Peter Klasen das Seminar-Anliegen.

 

Das Seminar richtet sich nicht nur an (ehemalige) Patienten des St. Irmgardis-Krankenhauses - jeder Interessierte ist willkommen. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr und ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Patienten-Seminar des St. Irmgardis-Krankenhauses
Thema: „Patientenverfügung“
26. Februar 2015, 18:00 Uhr
Josefshaus Süchteln, Ostring 33
Anmeldung nicht erforderlich, der Eintritt ist frei.