Ausbildungsinhalt

Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege ist geregelt durch das Krankenpflegegesetz
vom 16.07.2003 und durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe der Krankenpflege
vom 10.11.2003.

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung

  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossenen Schulbildung oder
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
    • a. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
    • b. einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe

Berufsbezeichnung

Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann

Ausbildungsdauer

  • Die Ausbildung dauert drei Jahre.
  • Sie ist in einen theoretischen und einen praktischen Bereich unterteilt.
  • Insgesamt sind nach dem Gesetz 4.800 Gesamtstunden zu absolvieren, die wie folgt aufgeteilt werden: Theoretische Ausbildung:  2.300 Stunden; praktische Ausbildung:  2.500 Stunden.

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