Ausbildungsinhalt
Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege ist geregelt durch das Krankenpflegegesetz
vom 16.07.2003 und durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe der Krankenpflege
vom 10.11.2003.
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossenen Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
- a. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- b. einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
Berufsbezeichnung
Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann
Ausbildungsdauer
- Die Ausbildung dauert drei Jahre.
- Sie ist in einen theoretischen und einen praktischen Bereich unterteilt.
- Insgesamt sind nach dem Gesetz 4.800 Gesamtstunden zu absolvieren, die wie folgt aufgeteilt werden: Theoretische Ausbildung: 2.300 Stunden; praktische Ausbildung: 2.500 Stunden.
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