Kommt eine ambulante kardiologische Rehabilitationsmaßnahme für mich in Frage?
Sie können einen Antrag auf ambulante kardiologische Rehabilitation (gemäß den Vorschriften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) stellen, wenn Ihr Krankheitsbild bei den folgenden dabei ist:
- Akuter Herzinfarkt
- Koronare Bypass-Operation
- Herzklappen-Operation und operative Korrektur anderer Herzfehler
- Herztransplantation
- Sonstige Herzoperationen, z. B. Aneurysmektomie
- Implantabler Kardioverter / Defibrillator
- Große herznahe Gefäßoperation
- Perkutane transluminale koronare Angioplastie (PTCA)
- Kardiomyopathien
- Entzündliche Herzerkrankungen
- Herzinsuffizienz NYHA-Stadium II-III
- Lungenembolie
- Schwer einstellbare arterielle Hypertonie mit Organkomplikationen
- Ausgeprägtes metabolisches Syndrom
- Kardio-pulmonale Symptomatik bei Post-/ Long-Covid-Syndrom
Der Reha-Antrag
Grundsätzlich hat jeder Patient nach einem Krankenhausaufenthalt wegen einer Herzerkrankung den Anspruch auf eine kardiologische Anschlussheilbehandlung. Wir empfehlen Ihnen bereits während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus einen Antrag auf eine AHB (Anschlussheilbehandlung) zu stellen.
Falls dies nicht geschehen ist, können Sie noch im Anschluss an Ihren Aufenthalt mit Ihrem Hausarzt oder Ihrem Kardiologen eine Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind unsere Kooperationspartner. Private Krankenkassen sowie die Beihilfe arbeiten in der Regel ebenfalls mit uns zusammen.
Bei Fragen zum Thema Antragstellung wenden Sie sich am besten an Ihren behandelnden Arzt, Ihre Krankenkasse oder auch gerne direkt an uns.