Medizinproduktesicherheit: Ihr Ansprechpartner gemäß § 6 MPBetreibV
Die "Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten" (auch Medizinprodukte-Betreiberverordnung genannt; kurz: MPBetreibV) fordert seit dem 1. Januar 2017 für Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten die Bestellung eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.
Dieser Funktion obliegt der ganzheitliche Prozess von Meldungen über Risiken von Medizinprodukten, verbunden mit der Koordinierung und Umsetzung von korrektiven Maßnahmenm bis hin zu Rückrufmaßnahmen mit entsprechender Dokumentation.
Die Beauftragten für Medizinproduktesicherheit unseres Hauses sind erreichbar unter: medizinproduktesicherheit(at)st-irmgardis.de.