Freitag, 16.09.2011

Gemeinsames Ethik-Komitee von St. Irmgardis und AKH: Erarbeitung von Entscheidungshilfen

Sie bilden das erste, gemeinsame Ethik-Komitee des St. Irmgardis-Kranken-hauses und des AKHs: (v.l.) Brigitta Gerretz, Victor Fernandes, Thomas Viehweg, Thomas Wellmann, Margret Barisic, Pfarrer Martin Schumann, Beatrix Pühler, Elisabeth Baumanns, Udo Eicker, Bärbel Albertz, Oberärztin Celina Sniegocki, Kristina Fretz, Amtsgerichtsdirektor a. D. Reiner Rohde, Schwester Blecilla Sequeira, Oberarzt Klaus Bensmann, Chefarzt a. D. Dr. Falk-Rüdiger Althoff (Vorsitzender).

Süchteln/Viersen. Nicht immer ist es einfach, Entscheidungen zu treffen, bei denen das Wohl des Patienten, die allgemeinen Wertvorstellungen und die Gesetzeslage in Einklang gebracht werden können. Dies betrifft insbesondere ethische Angelegenheiten. Wenn Fragen auftreten wie: Wie weit kann ich dem Wunsch eines depressiven oder dementen Patienten folgen? Oder welche lebensverlängernden Maßnahmen dürfen durchgeführt werden, wenn die Angehörigen entgegen dem geäußerten Wunsch eines Koma-Patienten agieren, dieser aber nicht schriftlich festgelegt ist? Ein gemeinsames klinikübergreifendes Ethik-Komitee, das aus Mitgliedern des St. Irmgardis-Krankenhauses Süchteln und dem Allgemeinen Krankenhaus Viersen gebildet wurde, will hier Entscheidungshilfen erarbeiten.

 

Zunächst Wahlen und Satzung

Fünf Monate dauerte die Planungsphase, jetzt ist das Ethik-Komitee einsatzbereit. In der konstituierenden Sitzung  wurde Dr. Falk-Rüdiger Althoff, ehemaliger AKH-Chefarzt, zum Vorsitzenden gewählt; stellvertretender Vorsitzender wurde Oberarzt Klaus Bensmann vom  St. Irmgardis-Krankenhaus. Nachdem die von der Planungsgruppe erarbeitete Satzung durch die beiden Geschäftsleitungen genehmigt wurde, kann jetzt das Ethik-Komitee seine Arbeit aufnehmen.

 

Falk-Rüdiger Althoff betont, dass ein gemeinsames, berufsgruppen- und klinikübergreifendes Ethikkomitee die Neutralität dieses Forums unterstreicht.

Die Satzung orientiert sich an Informationen zum klinischen Ethik-Komitee der Malteser, Empfehlungen der Abteilung für Ethik des University Medical Centers Nimwegen und an der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“, an der unter anderem die Bundesärztekammer mitgewirkt hat. Laut Satzung wurden alle Mitglieder für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt.

 

Unterschiedliche Sichtweisen durch verschiedene Berufsgruppen

Damit auch möglichst unterschiedliche Sichtweisen in die Arbeit des Komitees einfließen, sind verschiedene Berufsgruppen aus beiden Häusern vertreten: neben Ärzten und Pflegekräften auch Verwaltungsangestellte, Seelsorger sowie Mitarbeiter aus den Funktionsdiensten.

 

Wenigstens viermal im Jahr will sich das 18-köpfige Ethik-Komitee treffen. Dabei sollen ethische Leitlinien erarbeitet werden, die als praktische Hilfe bei ethischen Fallbesprechungen dienen. Sie sollen die Besprechungen strukturieren.  „Zunächst werden  wir Leitlinien zu häufig wiederkehrenden Problementscheidungen erarbeiten. Zum Beispiel: Umgang mit Patienten-verfügungen, Therapie-Begrenzung oder -Abbruch bei Intensivpatienten, künstliche Ernährung mit Sonden und Umgang mit Mitgliedern der Zeugen Jehovas“, erläutert Falk-Rüdiger Althoff.

 

Mit den Leitlinien will man sicherstellen, dass Entscheidungen auf allgemeinen Wertvorstellungen basieren und vor allem der Patientenwille oder bei nicht entscheidungsfähigen Patienten sein mutmaßliche Wille berücksichtigt werden. Sie sind aber keine verbindlichen Handlungs-Anweisungen, sondern Empfehlungen. Die letzte Entscheidungsverantwortung bleibt beim behandelnden Arzt.

 

Mitglieder des Ethik-Komitees

Die Geschäftsleitungen des AKH Viersen und des St. Irmgardis-Krankenhauses Süchteln haben folgende Personen als Mitglieder benannt:

 

Chefarzt a. D. Dr. Falk-Rüdiger Althoff, (Vorsitzender)

Amtsgerichtsdirektor a. D. Reiner Rohde (Jurist)

 

AKH Viersen

Oberärztin Celina Sniegocki (Pädiatrie),

Oberärztin Katrin Pasch (Anästhesie),

Udo Eicker (Intensivpflege),

Bärbel Albertz (Schule),

Kristina Fretz (Kinderhaus),

Victor Fernandes (Anästhesie),

Raphaela Ernst (kath. Seelsorge)

Pfarrer Martin Schumann (evang. Seelsorge),

Elisabeth Baumanns (Pflegeüberleitung),

Thomas Wellmann (Rechnungsabt.),

Stellvertreterin: Schwester Blecilla Sequeira (Seniorenhaus)

 

St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln

Oberarzt Klaus Bensmann (Stellvertretender Vorsitzender)

 

Margret Barisic (Krankenpflegeschule),

Beatrix Pühler (Sekretariat),

Birgitta Gerretz (Krankenpflege),

Thomas Viehweg (OP-Pfleger)

Gemeinsame Presseerklärung der Krankenhäuser im Kreis Viersen zum Entwurf des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes: Finanzielle Nachbesserungen, aber weiterhin ernste Sorgen, ob der Schutzschirm aufgeht und die Kliniken durch die Corona-Krise trägt

Kreis Viersen, 24.03.2020 Die Krankenhäuser im Kreis Viersen (St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln, Allgemeines Krankenhaus Viersen, Städtisches Krankenhaus Nettetal, Klinik Königshof und Alexianer Krefeld/Tönisvorst) bereiten sich seit geraumer Zeit auf die erwartete große Zahl von Corona-Patienten vor: durch Umstrukturierungen von Stationen, Absagen von planbaren Operationen, Neuaufstellungen von Teams sowie die Beschaffung von Atemmasken, Spezial-Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln. Alles, um die Bevölkerung zu schützen, und im Vertrauen auf die Zusage von Bundesgesundheitsminister Spahn, einen „Schutzschirm“ zur Deckung von Einnahmeausfällen und zusätzlichen Kosten aufzuspannen.

 Die konkrete Ausgestaltung des Schirms wurde am Wochenende bekannt – und hat bei den Krankenhäusern im Kreis Viersen zu Entsetzen und Fassungslosigkeit geführt. Kurzfristig hat Bundesgesundheitsminister Spahn die breite Kritik der Krankenhäuser teilweise aufgenommen und den Gesetzentwurf finanziell nachgebessert. Das reicht aus Sicht der Krankenhäuser aber dennoch nicht. Aus dem „Schutzschirm“ ist ein bürokratischer „Knirps“ geworden, so bewerten es die Häuser.

Die Krankenhäuser im Kreis Viersen befürchten, dass der Schutzschirm der Bundesregierung nicht ausreichend ist und die Kliniken durch die Corona-Krise trägt, informieren sie in einer gemeinsamen Presseerklärung. Die Landesregierung hat die Problematik anscheinend erkannt und bereits zusätzliche Hilfen und Entlastung signalisiert.

Erhebliche Zusatzkosten nicht abgedeckt

Die Krankenhäuser sind sich ihrer großen Verantwortung bewusst und haben sich bestmöglich vorbereitet. Dabei sind sie erhebliche finanzielle Risiken eingegangen. Doch der Gesetzentwurf – auch nach aktueller Nachbesserung – entspricht in keiner Weise den vollmundigen Ankündigungen des Ministers: Er bietet keine Budgetsicherheit und keine kurzfristige Liquiditätssicherung für Kliniken. Die erheblichen Zusatzkosten sind bei weitem nicht abgedeckt. Ärzte und Pflegende sollen sich weiter um bürokratische Dokumentationsverfahren und Prüfroutinen kümmern – hierdurch fehlen Zeit und Ressourcen, die dringend in der Patientenversorgung gebraucht werden. Die Situation in der Psychiatrie und der Rehabilitation ist überhaupt nicht berücksichtigt.

Größte medizinische Herausforderung

Deutschland sieht derzeit der größten medizinischen Herausforderung seit Ende des Zweiten Weltkriegs entgegen. Die Krankenhäuser mit ihren Mitarbeitenden nehmen diese Aufgabe an und werden sich in erster Reihe um die Menschen kümmern, die von der Krankheit akut und schwerwiegend betroffen sind. Dabei riskieren Pflegende und Ärzte die eigene Gesundheit. Bisher wähnten sie sich Seite an Seite mit der Politik, mit dem Ziel die Bevölkerung zu schützen. Minister Spahn hatte Unterstützung zugesagt, wörtlich: „Whatever it takes“. Außerdem, Zitat: „Nehmen Sie mich beim Wort“.

Erst am 13. März hatte Minister Spahn die Krankenhäuser aufgefordert, die planbaren Leistungen zu verschieben und im selben Schreiben weitreichende Zusagen formuliert. In der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie hat er die Krankenhäuser um Vertrauen und Mithilfe gebeten. Die Krankenhäuser haben sich auf dieser Grundlage unverzüglich ans Werk gemacht, sie haben ihre Leistungen heruntergefahren, um Platz zu machen für Corona-Patienten. Der am Wochenende vorgelegte Gesetzentwurf und auch die angekündigten Nachbesserungen sind kein Schutzschirm, sondern treiben die Krankenhäuser in ein bürokratisches Abrechnungschaos mit unkalkulierbaren Risiken für die Kliniken und die Bevölkerung.

Die Krankenhäuser fordern Minister Spahn auf, das Gesetz dringend zu ändern. Es muss eine schnelle, unbürokratische, stabile und krisenfeste Lösung für die Kliniken und insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, sonst droht den Krankenhäusern ein finanzielles Fiasko. Wir brauchen in dieser Ausnahmesituation mehr denn je funktionierende Krankenhäuser! „Whatever it takes“ sieht anders aus! 

Die Krankenhäuser nehmen ganz aktuell die Signale der hiesigen Landesregierung NRW für eine ergänzende Unterstützung positiv wahr und freuen sich auf einen konstruktiven Austausch.